Laut eines offiziellen Schreibens des Umweltbundesamtes ist mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht von grundlegenden Änderungen im Vergleich zum bestehenden Recht auszugehen. Dies bestätigte das Umweltbundesamt auf Anfrage der JOT (Stand: 20. Mai 2011). Allerdings implementiere der Entwurf die von der Abfallrahmenrichtlinie vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie und schreibe die Hochwertigkeit der Verwertung explizit fest. Daraus folgt, dass verschiedene Abfallströme neu betrachtet werden und geprüft wird, inwieweit diese an die fünfstufige Hierarchie anzupassen sind, so ein Vertreter des Umweltbundesamtes. Entsprechende Bestimmungen für diese Stoffströme werden dann jeweils in Rechtsverordnungen enthalten sein. Ob und inwieweit sich daraus für die Oberflächen-Branche konkret Änderungen ergeben können, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. JOT wird zum gegebenen Zeitpunkt über weitere Ergebnisse berichten.
Autor(en): Ke