In Deutschland fehlen Regelungen für bereits im Markt befindliche Fenstergrundierungen mit bioziden Wirkstoffen. Ende Juni läuft eine Übergangsfrist ab, die bisher den Verkauf eines Großteils dieser Produkte europaweit einheitlich regelte. In den letzten zwei Jahren hätten die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zuständigen Behörden solche biozidhaltigen Fenstergrundierungen genehmigen müssen. Die Umsetzung der europäischen Vorgabe aus der Biozid-Richtlinie 98/8/EG verzögerte sich, da die Behörden das Zulassungsverfahren nicht fristgerecht abgeschlossen haben. Während andere Mitgliedstaaten der EU die Spielräume der Biozid-Richtlinie genutzt haben, um für solche Fälle Abverkaufsfristen vorzusehen, wurde in Deutschland keine entsprechende Vorsorge getroffen. Die Hersteller von Fensterbeschichtungen geraten nun unverschuldet in eine Notlage: Wenn am 30. Juni 2012 die sogenannte Erfüllungsfrist für die Wirkstoffe Propiconazol, IPBC und Tebuconazol ausläuft, müssen Fensterbeschichtungen, die mit diesen Wirkstoffen ausgerüstet sind, aus dem Markt zurückgenommen werden. Industrie und Handwerk können dann ihrerseits möglicherweise keine normengerecht gebauten Türen und Fenster anbieten. Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie hat in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium auf diese Problemlage hingewiesen und um Unterstützung bei einer kurzfristigen Lösung des Problems nachgesucht. Die Probleme entstehen dadurch, dass die mit der Bearbeitung befassten Zulassungsstellen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erst kurz vor oder mit Ablauf der zweijährigen Erfüllungsfrist die entsprechenden notwendigen Zulassungen erteilen. In Deutschland zieht ein Verstreichen der Erfüllungsfrist den unmittelbaren Verlust der Verkehrsfähigkeit der betroffenen Biozidprodukte nach sich. Für die Unternehmen wäre es deshalb, so der VdL, absolut notwendig, dass die Behörden mit der Zulassung der Produkte beziehungsweise der gegenseitigen Anerkennung innerhalb Europas rechtzeitig zum Abschluss kommen. Alternativ müsste eine Regelung eingeführt werden, die die rechtssichere Vermarktung von im Zulassungsverfahren begriffenen Produkten gestattet. Da die in Deutschland zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen 120-Tage-Zeitraum beansprucht, um die von einer Behörde aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits erteilte Zulassung für das Biozidprodukt zu überprüfen, ist aus Sicht der Hersteller von Fensterbeschichtungen zu befürchten, dass die BAuA bis zum 30. Juni 2012 mit ihrer Arbeit nicht zu Ende kommen wird. Der VdL fordert deshalb von der Bundesregierung, dass aus übergeordneten Gründen ein Verfahren zur Änderung des nationalen Rechts eingeleitet wird. Für die betroffenen Unternehmen drängt die Zeit sehr, weshalb eine kurzfristige Lösung des Problems dringend geboten erscheint: Gewährung ausreichender Übergangsfristen für die rechtssichere Vermarktung von bereits im Markt befindlichen Produkten, deren Antrag auf gegenseitige Anerkennung von der BAuA noch bearbeitet wird oder wegen der Verzögerung der Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat noch nicht bearbeitet werden kann. Aus Sicht des Industrieverbandes sei es nicht statthaft, den Unternehmen, die unverschuldet in diese Lage geraten sind, die Kosten in Millionenhöhe für das organisatorische Versagen der staatlichen Bürokratie aufzubürden.
Autor(en): Ke