Im Rahmen seines konsequenten Vorgehens gegen Fälschungen und den unzulässigen Gebrauch seiner Marke Teflon für Antihaftbeschichtungen hat DuPont erfolgreich gegen den russischen Importeur OOO Domtek und dessen Handelspartner ZAO Pilot Ltd. geklagt. Im April 2010 stellte das Moskauer Schiedsgerichts fest, dass beide Unternehmen mit der Marke Teflon versehenes Kochgeschirr widerrechtlich und ohne Zustimmung von DuPont nach Russland importiert, dort angeboten und verkauft haben. Als Schadenersatz verurteilte sie das Gericht zur Zahlung von 600.000 Rubel (rund 18.000 Euro) an DuPont sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Zudem wurde den Firmen mit sofortiger Wirkung die Verwendung der Marke Teflon auf ihren Kochgeschirren untersagt. In einer Berufungsverhandlung wurde die Entscheidung gegen die beiden russischen Unternehmen im Juni 2010 bestätigt.
Autor(en): Ke