Die drei VCI-Fachverbände Deutsche Bauchemie e.V. (DBC), Industrieverband Klebstoffe e.V. (IVK) und Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) haben eine Guideline zur im Oktober 2023 in Kraft getretenen REACH-Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln (Mikroplastik) erstellt. Dieser soll betroffene Hersteller von bauchemischen Produkten, Dichtstoffen, Klebstoffen und Klebebändern sowie Farben, Lacken und Druckfarben dabei unterstützen, die von der SPM-Beschränkung betroffenen Rohstoffe und Produkte zu identifizieren, notwendige Pflichten abzuleiten und deren Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.
Da die Anwendungen in den genannten Branchen in der Regel bestimmten Ausnahmen unterliegen, können auch Produkte, die der REACH-Beschränkung unterliegen, weiterhin hergestellt, vertrieben und verwendet werden. Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender haben allerdings gewisse Pflichten zu beachten. So müssen sie ihren Kunden spätestens bis zum 17.10.2025 Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung zur Verfügung stellen, in denen erläutert wird, wie die Freisetzung von Polymermikropartikeln in die Umwelt verhindert werden kann. Weiterhin müssen sie spätestens bis zum 31.05.2027 und von da an jährlich zum 31.05. festgelegte Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln.
Aktuell müssen Hersteller entsprechender Produkte erst einmal die eigene Betroffenheit ermitteln. Häufig liegen hierzu nicht alle Informationen vor und müssen teilweise erst von den Rohstofflieferanten eingeholt werden. Der Leitfaden der DBC, des IVK und des VdL gibt Hinweise, wie die Unternehmen vorgehen sollten, um rechtzeitig eine mögliche Betroffenheit zu klären und bei Bedarf die eigenen Pflichten zu identifizieren.
Interessierte können den Leitfaden hier herunterladen.
Der Leitfaden gibt Hinweise, wie die Unternehmen vorgehen sollten, um rechtzeitig eine mögliche Betroffenheit zu klären und bei Bedarf die eigenen Pflichten zu identifizieren.
Autor(en): spa