Die erste Gläubigerversammlung (als Berichts- und Prüfungstermin) im Insolvenzverfahren (Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung) der Nanogate SE soll am 4. November 2020 in Sulzbach/Saar stattfinden. Unterdessen hat das Amtsgericht Saarbrücken am 1. September 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet. Gleiches gilt für die laufenden Verfahren bei den Tochtergesellschaften Nanogate Management Services, Nanogate PD Systems, Nanogate Neunkirchen, Nanogate Kierspe und Nanogate NRW. Die Eigenverwaltung wurde antragsgemäß angeordnet. Der Geschäftsbetrieb selbst läuft unverändert und unvermindert weiter. Der Vorstand der Nanogate SE strebt weiterhin eine Sanierung des Konzerns an. Dabei sollen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Aktuell erarbeitet das Management gemeinsam mit den Sanierungsexperten Matthias Bayer und Franz Abel die Restrukturierungsmaßnahmen sowie den Insolvenzplan. Das Gericht bestätigte den bisherigen vorläufigen Sachwalter Justizrat Günter Staab in seinem Amt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Gläubiger nunmehr ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Autor(en): Wi