Die Neufassung der Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) veranlasst Lackieranlagen-Betreiber, ihre bisherige Abluftreinigung grundlegend zu prüfen. Werden zum Abscheiden des Lackoversprays Nassabscheider eingesetzt, gelten mit der Novelle nun verschärfte Prüf- und Dokumentationspflichten. Eine Belastung der Umgebung durch Legionellen muss in Nassauswaschungsanlagen mit Abluft ausgeschlossen werden. Die Legionärskrankheit, hervorgerufen durch Legionellen-Infektion, kann beim Menschen einen tödlichen Verlauf nehmen. Erreger ist ein in Wasser vorkommendes Bakterium. Infektionsquelle ist oft die feuchte und tröpfchenhaltige Abluft aus Kühltürmen, Rückkühlwerken oder Nassabscheidern. Die 42. BImSchV hat das Ziel, Infektionsrisiken durch Mikroorganismen so weit wie möglich zu minimieren. Im Zuge der nun verschärften Prüf- und Dokumentationspflicht bietet Freudenberg Filtration Technologies individuell ausgelegte Anlagen zur trockenen Lackabscheidung vorab zum Test an. Durch den Probebetrieb in Zusammenarbeit mit Anlagenbauern müssen Betreiber von Lackieranlagen die bestehende Nassabscheidung nicht deinstallieren.
Autor(en): uz