Einmal freigesetzt, bleiben per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) lange in der Umwelt, reichern sich über die Nahrungskette an, können Mensch und Umwelt schädigen und über große Entfernungen transportiert werden. Die sogenannten Ewigkeitschemikalien sind weltweit in Gewässern, Böden, Pflanzen, Tier und Mensch nachweisbar. Verwendet werden PFAS unter anderem in Mobiltelefonen, Windturbinen, kosmetischen Produkten, Solarpaneelen, medizinischen Geräten und Regenjacken.
Am 7. Februar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein Verbot von Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen, einschließlich Einfuhr, der PFAS vorgeschlagen und veröffentlicht. Ziel ist, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt zu verringern. PFAS sollen als gesamte Stoffgruppe reguliert werden, damit sie nicht durch weniger untersuchte, aber vermutlich ähnlich gefährliche PFAS ersetzt werden. Mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission rechnen Experten für das Jahr 2025.
Je nach Anwendung soll es Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren geben. Für „essentielle“ Anwendungen gemäß Montreal-Protokoll sind Ausnahmen vorgesehen. Die Gefahrstoffverordnung fordert, dass Arbeitgeber prüfen müssen, ob eine Substitution durch weniger oder nicht gefährliche Stoffe möglich ist (§ 6 GefStoffV). Wegen des voraussichtlichen Verbots der meisten PFAS sollten Unternehmen rechtzeitig nach Alternativen suchen.
Qumsult bietet dazu Beratung und Software an. Mit der eigens entwickelten HSEQ Software für Gefahrstoffe lassen sich nicht nur PDF-Sicherheitsdatenblätter automatisch einlesen, Web Sara ermöglicht auch den schnellen Gefahrstoffcheck. Sowohl für Stoffe als auch für Gemische werden SVHC- bzw. CMR-Eigenschaft automatisch angezeigt. Darüber hinaus erfahren die Nutzer, bei welchen Stoffen Tätigkeiten für Schwangere unzulässig sind sowie arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist.
Autor(en): spa