06.02.2018
Übergangsfrist im Explosionsschutz läuft ab
Bis 2015 mussten technische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ausschließlich vor der Inbetriebnahme in ihrer Gesamtheit inspiziert werden. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt seit Juni 2015 vor, dass diese Anlagen nun auch wiederkehrend auf ihre Explosionssicherheit zu prüfen sind. Die Übergangsfrist hierzu läuft am 31. Mai 2018 aus. Mehr
https://www.jot-oberflaeche.de/branche/uebergangsfrist-im-explosionsschutz-laeuft-ab-2061973.html