Auf dem Weg zur Zulassung — ein aktueller Überblick
Dr. Saša P. Jacob
Ab dem 21. September 2017 darf nach REACH-Verordnung Chromtrioxid nur noch mit Zulassung verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Weitere Substanzen wie Borsäure könnten ebenfalls als autorisierungspflichtige Substanzen gelistet werden. Der folgende Beitrag informiert über den aktuellen Stand zum Autorisierungsverfahren und die daraus resultierenden Herausforderungen und Pflichten für Anwender.