Ausnahmebestimmung für Verchromen in der Schweiz
Dr. Jürg Liechti
Die Harmonisierung des Schweizer Chemikalienrechts mit der EU hat zu einem Anwendungs-Verbot für Chromsäure geführt. Die Arbeitsgruppe REACH der Schweizer Stiftung für Oberflächentechnik (SSO) hat sich dafür eingesetzt, für die Schweiz hier eine „pragmatische“ Lösung zu finden. Anders als in der EU gilt nun in der Schweiz eine Ausnahmebestimmung für das Hart- und Glanzverchromen.