Zulassungen für Chromsäure erfolgen nicht rechtzeitig

Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO)

img

Ab dem 21. September darf Chromtrioxid in Folge von REACH ohne gültige Zulassung nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) geht davon aus, dass die meisten der eingereichten Zulassungsanträge bis dahin keine Entscheidung erfahren. Was Betreiber von Galvaniken jetzt wissen müssen. 

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent von JOT – Journal für Oberflächentechnik?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 7/2017