Zulassungen für Chromsäure erfolgen nicht rechtzeitig
Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO)
Ab dem 21. September darf Chromtrioxid in Folge von REACH ohne gültige Zulassung nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) geht davon aus, dass die meisten der eingereichten Zulassungsanträge bis dahin keine Entscheidung erfahren. Was Betreiber von Galvaniken jetzt wissen müssen.