ZVO plädiert für partikel-größenbezogene Einstufung

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Die Europäische Kommission hat die Registrierungspflichten auf die Nanoformen von Stoffen ausgeweitet. Einige herangezogene Definitionen und Betrachtungen sind jedoch nach Auffassung des Zentralverbands Oberflächentechnik e.V. (ZVO) nicht haltbar. 

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