ZVO plädiert für partikel-größenbezogene Einstufung
Die Europäische Kommission hat die Registrierungspflichten auf die Nanoformen von Stoffen ausgeweitet. Einige herangezogene Definitionen und Betrachtungen sind jedoch nach Auffassung des Zentralverbands Oberflächentechnik e.V. (ZVO) nicht haltbar.