Brandschutz durch Feuerverzinken wird vereinfacht

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Der Brandschutz durch Feuerverzinken hat sich in kurzer Zeit als wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu etablierten Brandschutzsystemen erwiesen und bereits vielfach Anwendung gefunden. In Deutschland war hierfür bis dato eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) nötig. Mit der Aufnahme der DASt-Richtlinie 027 „Ermittlung der Bauteiltemperatur feuerverzinkter Stahlbauteile im Brandfall“ in die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB 2023/1 ist zukünftig eine ZiE beziehungsweise vBG nicht mehr erforderlich, weil hierdurch der Brandschutz durch Feuerverzinken zur geregelten Bauweise erklärt wurde. Da das Baurecht zur Hoheit der Bundesländer gehört, muss die MVV TB 2023/1 noch von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, um dort Gültigkeit zu erlangen. Für Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist dies bereits geschehen, in den anderen Bundesländern ist erfahrungsgemäß mit einer Umsetzung der MVV TB 2023/1 in den nächsten Monaten zu rechnen.

Durch Feuerverzinken wird der Feuerwiderstand von Stahlkonstruktionen verbessert, da feuerverzinkte Stähle sich durch eine geringere Emissivität auszeichnen. Emissivität besagt, wie stark ein Material Wärmestrahlung mit seiner Umgebung austauscht. Vor allem in der Anfangsphase eines Brands führen verringerte Werte der Emissivität zu einer deutlich verzögerten Erwärmung der Stahlbauteile und können insbesondere bei Bauteilen mit einer ausreichenden Massivität dazu beitragen, einen geforderten Feuerwiderstand von R30 zu erreichen.

Autor(en): mak

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