CO2-Abgabe: VOA stellt zwei BECV-Anträge

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Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) belastet bestimmte Brennstoffe – insbesondere Erdgas, Diesel und Benzin – mit einer CO<sub>2</sub>-Abgabe, da beim Verbrennen der fossilen Energieträger klimaschädliches Kohlendioxid ausgestoßen wird. Auch die energieintensiven Unternehmen der Oberflächenveredelung sind davon betroffen. Der Verband für die Oberflächenveredelung von Aluminium e. V. (VOA) ergriff nun die Initiative, um seinen Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, von der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) zu profitieren und künftig Beihilfen zum Ausgleich steigender Energiekosten zu sichern. Dank des starken Zusammenhalts des VOA und seiner Mitgliedsunternehmen sowie der Zusammenarbeit mit der GSB International e. V. (GSB) und dem Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO) erfolgte die fristgerechte Einreichung der Anträge. Diese werden nun von der zuständigen Verwaltung geprüft.

Als Basis für die Auswahl beihilfeberechtigter Unternehmen nach der BECV dient die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. VOA-Geschäftsführerin Dr. Alexa A. Becker sagt: "Leider sind die für unsere Branche einschlägigen Sektoren – '25.61.12.30 Plastizieren von Metallen einschließlich Pulverbeschichtung' und '25.61.22.50 Anodische Oxidation von Metallen' bisher nicht in der BECV-Liste berücksichtigt. Damit besteht aktuell auch kein Anspruch auf Beihilfezahlung für die VOA-Mitgliedsunternehmen." Um jedoch zu verhindern, dass weltweit agierende Unternehmen, die im Rahmen der BECV noch nicht beihilfeberechtigt sind, aufgrund steigender CO<sub>2</sub>-Preise vom Wirtschaftsstandort Deutschland abwandern, führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein für die Interessensverbände letztlich mit immensen Kosten verbundenes nachträgliches Anerkennungsverfahren durch, bei dem es zahlreiche Hürden zu meistern gilt.

Der VOA beauftragte nach intensiven Vorrecherchen eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und einen Wirtschaftsprüfer, um die für die Anträge notwendigen Daten so zu erheben, dass die Sammlung datenschutzrechtlich und unter Wahrung der Interessen eines jeden einzelnen Mitgliedsunternehmens erfolgen konnte. In einem digitalen Workshop zur Datenerhebung, an dem sich mehr als 80 Unternehmen aus VOA, GSB und ZVO beteiligten, informierte die beauftragte Kanzlei über die folgenden anonymen Umfragen zum Erhalt statistisch relevanter Daten für die beiden Teilsektoren, um die Anträge ordnungsgemäß stellen zu können. Neben allgemeinen Unternehmensdaten fragte die Kanzlei Brennstoffmengen und -art für die Jahre 2018 bis 2020 ab und errechnete anschließend die beihilfefähigen Brennstoffmengen. Dank der Kooperation zwischen VOA und der GSB partizipierten auch die Mitglieder der GSB an dem aufwändigen Antragsverfahren für den Teilsektor „25.61.12.30 Plastizieren von Metallen einschließlich Pulverbeschichtung“. So schufen die beiden Verbände gemeinsam eine optimale Ausgangsbasis für die Branche, um nachträglich auf die BECV-Liste zu kommen und damit Beihilfen beantragen zu können.

Am 21. und 25. April 2022 war es schließlich so weit: Der VOA stellte zusammen mit dem Wirtschaftsprüfer fristgerecht und ordnungsgemäß via Onlinetool die nachträglichen Anträge für die beiden Teilsektoren zur Aufnahme auf die BECV-Liste. Dr. Becker resümiert: "Getreu unserem Motto 'Gemeinsam sind wir stark' konnten wir diesen ersten ambitionierten Schritt in kürzester Zeit zusammen mit unseren Mitgliedsunternehmen gehen. Wir hoffen auf die positive Bescheidung der beiden Anträge. Danach können die Unternehmen ihre Anträge auf Beihilfen individuell stellen."

Autor(en): mak

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