Mit der Low-Free-Technologie lassen sich Polyurethan-Präpolymere herstellen, die weniger als 0,1 Gewichtsprozent freies Isocyanat-Monomer enthalten. Sie sind daher nicht von dem in Europa geplanten Beschränkungsverfahren für Diisocyanate betroffen und können wie bisher ohne neue Einschränkungen zum Einsatz kommen. Im Mai 2018 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihr Positionspapier zu dem geplanten Beschränkungsverfahren für Diisocyanate vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Union die darin vorgeschlagenen Regulierungen zum Gesundheitsschutz verabschieden wird. Auch wenn es noch viele offene Fragen über verschiedene Details und den Zeitplan zur Einführung der Maßnahmen gibt, zeichnet sich klar ab, dass die Beschränkungen erheblich in Arbeits- und Betriebsprozesse eingreifen. Grundsätzlich gelten sie für den Umgang mit Basis-Diisocyanaten, außerdem für konventionelle Zwei-Komponenten-(2K-)PU-Systeme und für PU-Präpolymere, deren Gehalte an freiem Diisocyanat-Monomer über 0,1 Gewichtsprozente liegen. Das Beschränkungsverfahren sieht verbindliche und überprüfbare technische Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit vor. Nur zertifiziertes Personal darf mit den Materialien arbeiten. Vor allem die Schulungen sind sehr aufwendig. Betroffen sind rund fünf Millionen Beschäftigte entlang der kompletten Wertschöpfungskette der PU-Industrie - von Herstellern und Importeuren über Systemhäuser und Formulierer bis hin zu den Verarbeitern. Die Beschränkungen werden voraussichtlich erst nach einer Übergangsphase von vier bis sechs Jahren in Kraft treten. Doch schon jetzt stellen sich viele Anwender den neuen Anforderungen und nach Lösungen und Substitutionsmöglichkeiten.
Aufreinigungsschritt senkt Diisocyanat-Gehalt im Präpolymer
Eine geeignete Materialalternative, welche die Exposition gegenüber freiem Isocyanat minimiert und auf diese Weise das neue Beschränkungsverfahren umgeht, sind die Low-Free-PU-Präpolymere (Adiprene) von Lanxess. Sie werden mit der Low-Free-(LF-)Technologie hergestellt und enthalten weniger als 0,1 Gewichtsprozente freies Diisocyanat. Die Technologie ist auf unterschiedliche Diisocyanat-Präpolymere anwendbar - auch auf höhersiedende Isocyanate wie MDI oder IPDI-basierte Systeme. Da der Anteil an freiem Diisocyanat weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt, sind die LF-Präpolymere nicht als gesundheitsschädlich eingestuft. Entsprechende Produktkennzeichnungspflichten werden vermieden. Die Möglichkeit, das neue Beschränkungsverfahren mit den LF-Präpolymeren zu umgehen, ist vor allem für die Produzenten und Anwender von Beschichtungen, Kleb- und Dichtstoffen eine große Hilfe. Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Dezember-Ausgabe von JOT.
Autor(en): Gerald King, Michael Timm, Dr. Polina Ware / Lanxess