Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 beschreibt die richtige Lagerung von Gefahrstoffen in beweglichen Behältern. Nun hat der Ausschuss für Gefahrstoffe, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät, eine überarbeitete Fassung als Entwurf vorgelegt, die voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft tritt. Die Protectoplus Lager- und Umwelttechnik informiert, was sich für Unternehmen dadurch ändert. "Die TRGS 510 ist das wichtigste Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis bei der Lagerung von Gefahrstoffen, denn sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung im Hinblick auf die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", so Paul Fricke, Geschäftsführer von Protecto. Unter anderem beinhaltet die TRGS 510 folgende Neuerungen: Neu ist das Kapitel 13, das sich mit der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen befasst. Die Bezüge auf die mittlerweile veralteten R-Sätze zur Charakterisierung von Gefahrstoffen sind in der neuen Regelung nicht mehr enthalten, während das Instrument der Gefährdungsbeurteilung mehr Gewicht erhält und in Kapitel 3 behandelt wird. Für das Bereithalten von Gefahrstoffen gilt folgende Definition: "Das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen." Von einer solchen angemessenen Menge geht die Regel aus, wenn "der Tages- oder Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird". Den vollständigen Entwurf zur Neufassung der stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) auf ihrer Website zur Verfügung: www.baua.de.
Autor(en): lb