Auswirkungen der Novellierung der 31. BImSchV auf Industrielackierer
Richard Schlachta

Die bisherige 31. BImSchV wurde durch eine Neufassung vom 10.01.2024 abgelöst. Neben Verschärfungen bei den Emissionsgrenzwerten betreffen die Industrielackierer vor allem auch neue Anforderungen an die erhöhte Genauigkeit beziehungsweise Belastbarkeit der Lösungsmittelbilanz sowie die zukünftigen jährlichen Emissionsmessungen bei den gefassten Emissionsquellen.