Nanogate SE beantragt Schutzschirmverfahren

Die Nanogate SE beantragt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Wie das Unternehmen am 22. Juni 2020 mitteilt, sind die Verhandlungen mit den konzernfinanzierenden Banken über das Finanzierungskonzept zur Kompensation des Corona-Pandemie-bedingten Liquiditätsbedarfs gescheitert. Aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit wurde daher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) beantragt mit dem Ziel, das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren. Das verhandelte Finanzierungskonzept umfasste im Wesentlichen eine deutliche zeitliche Verschiebung von Tilgungszahlungen für bestehende Bankdarlehen. Durch die nicht erreichte Einigung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Durchfinanzierung der Gruppe und die Sicherung des Fortbestands nicht gegeben.

Autor(en): Ke

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