Ein Experte für Galvanotechnik vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA empfiehlt Beschichtern und Anwendern von Hartchromschichten, sich bereits jetzt um eine unternehmensspezifische REACh-Zulassung zu bemühen. Von Autorisierungsanträgen in großen Konsortien rät er ab.
Durch die REACh-Verordnung unterliegen seit dem 21. September 2017 die für die Galvanotechnik wichtigen sechswertigen Chromverbindungen als Produktionsmittel der Autorisierungspflicht. Seither darf Chrom-VI nur noch einsetzen, wer selbst einen Autorisierungsantrag bei der European Chemicals Agency (ECHA) in Helsinki eingereicht hat oder diese Stoffe von einem Lieferanten bezieht, der einen solchen Antrag eingereicht hat.
Zu diesem Zweck haben sich Hersteller und Anwender von Hartchromverfahren zu zwei Konsortien zusammengeschlossen und Sammelanträge an die ECHA gerichtet. Der finale Ausgang dieser Vorstöße ist aktuell noch offen, es ist jedoch absehbar, dass eine Laufzeit der Autorisierungen bis maximal September 2024 bewilligt wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Folgeantrag eingereicht sein. "Bei der Antragsstellung sollten Unternehmen keine Zeit verlieren", warnt Martin Metzner, Leiter der Abteilung Galvanotechnik am Fraunhofer IPA, und gibt zu bedenken: "Es vergehen zwei bis drei Jahre, ehe die Daten erhoben sind für den Stoffsicherheitsbericht, die sozioökonomische Analyse und die Analyse der alternativen Verfahren."
Jedes dieser drei Dokumente ist umfangreich, kann mehr als 100 Seiten umfassen und sollte sinnvollerweise in juristisch wasserdichtem Englisch geschrieben sein. Zu Beginn stehen Messungen, die zeigen, wie hoch die Emissionswerte in der Produktion sind und wie stark sie die Mitarbeiter belasten. Besonders aber die "Analysis of Alternatives" (AoA), eine produktspezifische Untersuchung, welche Stoffe und Verfahren anstelle von Chrom-VI als Produktionsmittel verwendet werden könnten, nimmt viel Zeit in Anspruch und muss für jede Anwendung separat ausgeführt werden. Dabei werden vom Team des IPA umfangreiche Daten erhoben und spezifische Prüfungen der Schichteigenschaften durchgeführt.
"Ist das alles geschafft, muss ein spezialisiertes Beratungsunternehmen den Antrag formulieren und bei der ECHA einreichen, was erfahrungsgemäß ein weiteres Jahr dauert", sagt Metzner. Zwei weitere Jahre können anschließend vergehen, ehe die EU-Kommission auf Empfehlung der ECHA die REACh-Zulassung erteilt. "Es ist also dringend geboten, bereits jetzt mit dem spezifischen Autorisierungsprozess zu beginnen, damit bis zum voraussichtlichen Ablauf der Bewilligungsfristen der aktuellen Sammelanträge alles vorliegt2, rät Metzner.
Der Aufwand lohnt sich nach Ansicht von Metzner: "Je detaillierter und spezifischer der Antrag, desto höher die Laufzeit der REACh-Zulassung", fasst Metzner seine bisherigen Erfahrungen mit REACh-Zulassungsanträgen zusammen. Ob breit angelegte Sammelanträge in Zukunft noch sinnvoll sind, ist dagegen fraglich, weil darin unternehmensspezifische Angaben notgedrungen fehlen. Metzner empfiehlt Einzelanträge und gibt zu bedenken. "Langfristige Zulassungen sind marktentscheidend für die Unternehmen in der Galvanikbranche und den Anwendern von Schichten."
Autor(en): Ke