Ein immer wieder diskutiertes Vorgehen bei der Registrierung von Substanzen nach der EU-Chemikalienverordnung REACH ist die Nutzung von Gruppenansätzen. Dabei soll die Übertragung oder das Füllen von Datenlücken aus Erkenntnissen der Gruppenmitglieder mit vorhandenen Daten auf solche, bei denen Daten fehlen (Read-Across), zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses führen. Der breite Nutzen dieser Vorgehensweise ist aus Sicht des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V. (ZVO) zweifelhaft. In einem Positionspapier macht der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) anhand einiger einfacher chemischer Vorüberlegungen die engen Grenzen dieser Idee deutlich. Der Gruppenansatz scheint ohne detaillierte Betrachtung durchaus plausibel. Nach Meinung des Verbandes gestaltet sich bei näherer Auseinandersetzung mit dem Thema jeder Versuch einer Schematisierung, die dem Anspruch auf wissenschaftliche Zuverlässigkeit genügt, als schwierig und nicht ausreichend aussagefähig. Insbesondere werden augenscheinlich große Gruppen (zum Beispiel Homologe in der organischen Chemie) auf wenige Einzelfragmente heruntergebrochen. Bei mehreren funktionellen Gruppen würden Substanzen gar in mehrere Gruppierungen aufgenommen werden müssen, was den Ansatz absurd werden lässt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Versuch, einen gewissen Stoff in eine Gruppe zu zwingen, nicht aufwändiger und risikobehafteter ist, als eine Einzelbetrachtung.
Autor(en): Ke