Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) beobachtet mit Sorge das zähe, anscheinend endlose Ringen der europäischen Gremien und Institutionen um die "großen" Upstream-Zulassungsanträge zur Verwendung von Chromtrioxid unter Reach. Bei zahlreichen Unternehmen entlang der Lieferkette, den sogenannten Downstream-Usern, herrscht durch die europäische Chemikalienverordnung Reach und die Zulassungspraxis bei Chromtrioxid Unsicherheit hinsichtlich ihrer Zukunft. Nach Ansicht des ZVO scheinen die europäischen Einrichtungen nach wie vor Schwierigkeiten damit zu haben, das Risiko auch bei einer Vielzahl von Unternehmen mit sehr ähnlichen Fertigungen einzuschätzen. Einen Lichtblick bietet nach Auffassung des Verbandes die jüngste Empfehlung der Ausschüsse für Risikobewertung Rac und für sozioökonomische Analyse Seac.
Zwölf Jahre Überwachungszeitraum
Der ZVO weist darauf hin, dass bei der teilweise kontrovers geführten Diskussion fast übersehen wurde, dass die Ausschüsse Rac und Seac der Europäischen Chemikalienagentur Echa bereits im September einen begrüßenswerten Schritt in die richtige Richtung gemacht haben: Mit dem Antrag 0093-01 der Hapo GmbH & Co KG wurde ein Upstream-Antrag positiv beschieden und ein Überwachungszeitraum (Review Period) von zwölf Jahren empfohlen. Naturgemäß ist bei einem Upstream-Antrag die Zahl der möglichen Downstream-User unbekannt und veränderlich. Denn jedes Unternehmen, das die Substanz beim Zulassungsinhaber bezieht und die Randbedingungen der Autorisierung einhält, kann sich auf diese Zulassung berufen. Unnötig ist aus Sicht des ZVO jedoch weiterhin, die Zulassung auf Branchen zu beschränken – denn das Risiko ist unabhängig vom verchromten Bauteil. Hier eine Unterscheidung seitens des Antragstellers zu erwarten, ist nicht sinnvoll zu begründen. Das Ergebnis ist lediglich eine Beschränkung der Unternehmensentwicklung für Servicedienstleister wie Galvaniken. Der ZVO begrüßt ausdrücklich die Befürwortung von Upstream-Anträgen und ermutigt die EU-Kommission, auch andere derartige Anträge rational und nicht politisch zu beurteilen. Ein positiver und vor allem schneller Bescheid ist nach Auffassung des ZVO unabdingbar, um die Zukunft der Unternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Autor(en): Ke